Landschafts- & Umweltplanung

Landschaftspflegerischer Begleitplan oder naturschutzrechtlichen Genehmigung – renatur Landschaftsplanung aus Selters unterstützt Ihr Bauvorhaben

Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Erstellung von Genehmigungsplanungen für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber. Hierzu gehören insbesondere landschaftspflegerische Begleitpläne (LBP) für Bauvorhaben im Außenbereich in Rheinland-Pfalz und Hessen. Natürlich übernehmen wir für Sie auch die Erstellung landschaftspflegerischer Begleitpläne und die weitere Landschaftsplanung für Ihre geplanten Projekte in anderen Bundesländern.
Mobilfunk

Hoch in den Himmel

Vorhaben, welche nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen sind (zum Beispiel Windenergieanlagen) oder für die nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bauantrag zu stellen ist, wie etwa landwirtschaftliche Gebäude, Biogasanlagen, Mobilfunkstationen im Außenbereich, benötigen für die Genehmigung einen landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP).

Die Bewertung des Landschaftsbildes ist besonders im Bereich der Errichtung von (Mobilfunk-) Masten oder (Windkraftanlagen-) Türmen von Bedeutung. Wir vom Team der Landschaftsplanung renatur haben das in unserem Büro in der Nähe der Grenze von Rheinland-Pfalz und Hessen zu unserem Spezialgebiet gemacht und schon oft die Erstellung solcher Genehmigungsplanungen für unserer Auftraggeber komplett übernommen.
Andere in Planung befindliche Konzepte im Außenbereich bedürfen zwar keiner Baugenehmigung nach BauGB, jedoch trotzdem einer naturschutzrechtlichen Genehmigung (z.B. Verlegung von Stromkabeln, der Errichtung von kleinen Gebäuden, der Bau von kleineren Straßen). In diesem Fall ist eine Freiflächenplanung für die naturschutzrechtliche Genehmigung nötig.
Landschaftbildbewertung

Ganz natürlich

Werden durch das Vorhaben auch Schutzgebiete, sprich Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope oder FFH-Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) tangiert oder kommt es zu anderen Beeinträchtigungen der Landschaft, so sind zusätzlich Befreiungsanträge bzw. Verträglichkeitsprüfungen vor Ort durchzuführen.

Diese Gutachten sowie Untersuchungen hinsichtlich der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) wie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) können von uns für Ihr Vorhaben verfasst werden.
Je nach Vorhaben werden auch wasserrechtliche Genehmigungen, forstrechtliche oder denkmalpflegerische Genehmigungen erforderlich. Auch diese Unterlagen fertigen wir für Sie an.
Bei der Umsetzung der nötigen Kompensationsmaßnahmen stehen wir Ihnen von der Ausführungsplanung bis zur Bauüberwachung zu Verfügung (§ 39 HOAI Leistungsphasen 5-9). Auch können wir Ihnen eine ökologische Baubegleitung zur Sicherung der festgelegten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen anbieten.
Download: Landschaftsbildbewertung PDF-Dokument

 

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Was sind Natura 2000-Gebiete?

1992 beschloss die Europäische Union ein zusammenhängendes Netzwerk aus unterschiedlichsten Naturschutzgebieten aufzubauen. Im Grunde genommen soll so die biologische Vielfalt, sollen einzigartige Lebensräume und bedrohte, wildlebende Tier- und Pflanzenarten in Europa geschützt werden – und das länderübergreifend.
Dafür wurde ein ökologisch-geographisches Zonenmodell Europas entwickelt, das elf Regionen und fünf Meeresgebiete umfasst.

Besonders schützenswerte Gebiete darin werden nach der FFH-Richtlinie (F = Fauna, Tierwelt, F = Flora, Pflanzenwelt, H = Habitat, Lebensraum) sowie der Vogelschutzrichtlinie festgelegt. Unter dem Namen „Natura 2000“ befindet sich in allen 28 Mitgliedsstaaten eine Vielzahl dieser Gebiete – insgesamt umfasst das Natur-Netzwerk mehr als 18 % der europäischen Landfläche und mehr als 6 % der Meeresfläche. Alleine in Deutschland gibt es 4603 dieser besonderen Schutzgebiete.

Beide Richtlinien sind verbindlich umzusetzendes EU-Recht. Dafür wählen die jeweiligen Mitgliedstaaten anhand der FFH-Richtlinie in Frage kommende Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse sowie Habitate bestimmter gefährdeter Arten aus. Diese ausgewählten Gebiete werden der Europäischen Kommission von den einzelnen Staaten vorgeschlagen, von ihr bewertet und abschließend per Abstimmung bestimmt. Die jeweiligen Länder müssen die ausgewählten Gebiete innerhalb von sechs Jahren als besondere Schutzgebiete unter Schutz zu stellen.

Natura 2000 ist aber nicht einfach nur eine Erweiterung und Zusammenfassung schon vorhandener Schutzgebieten nach nationalen und internationalen Kategorien. Die Natura 2000-Gebiete werden eigenständig ausgesucht und aufgebaut.